Satzung

 

Satzung des Verkehrsvereins Vossenack-Simonskall e.V.

A. Name, Sitz

§1

Der Verein führt den Namen "Verkehrsverein Vossenack- Simonskall e.V.". Er ist ein eingetragener Verein mit dem Sitz in Hürtgenwald-Vossenack. Er ist die vom zuständigen Landesverkehrsverband und der Verwaltung anerkannte örtliche Fremdenverkehrsorganisation und im Einvernehmen mit der Verwaltung Träger der örtlichen Fremdenverkehrsarbeit.

B. Aufgaben

§2

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er will durch seine Tätigkeit

beitragen zur allgemeinen öffentlichen Gesundheitspflege, zur Erhaltung der Arbeitskraft, zur Jugendpflege, zur Pflege der Heimatliebe, Heimatkunde und Erschließung der heimatlichen Schönheiten, der Bauten und Kulturstätten, zur Pflege des Geisteslebens und des gegenseitigen Verständnisses der Völker, ihrer Sitten und Gebräuche und dadurch den Fremdenverkehr fördern.

Die Erfüllung dieser Aufgaben soll erreicht werden durch:

1. Schaffung, Pflege und Erhaltung der Einrichtungen, die der Erholung und Gesundung dienen (Erschließung der Heilfaktoren des Bodens und der Luft, Schaffung von Wegen, Errichtung von Bänken, Schutzhütten, Sportplätzen, Schwimmbädern, Liegewiesen, Markierung der Wanderwege, Führungen usw.);

2. Mitarbeit bei der Schaffung und ständigen Verbesserung der dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen, insbesondere der Verkehrs-, Verpflegungs-, Unterhaltungs- und Sportmöglichkeiten und dem Ausbau der Jugendherbergen und Zeltlager (Camping);

3. Betreuung des Gastes durch die Unterhaltung einer Beratungs- ­und Auskunftsstelle in Verbindung mit einem Unterkunftsnachweis;

4. Vermittlung der Kulturgüter durch unentgeltliche Unterrichtung über die Stätten der Wissenschaft und Kunst und der allgemeinen Sehenswürdigkeiten;

5. Pflege der Heimatliebe und der Heimatkunde (Vorträge und Wanderungen, Verschönerung des Ortsbildes, Erhaltung der Volksbräuche und -Sitten und der Denkmäler der Natur, Geschichte und Kunst);

6. Förderung des Reise- und Erholungsgedankens mittels einer planvollen Fremden Verkehrswerbung;

7. Schaffung von Reiseerleichterungen und Pflege freundschaftlicher Beziehungen im Wege internationaler Zusammenarbeit.

Der Verein darf keine anderen als die vorstehend bezeichneten Zwecke verfolgen.

§3

Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Sollten sich Überschüsse ergeben, so sind diese ausschließlich für Zwecke des Vereins zu verwenden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen, Leistungen oder Vorteile aus Mitteln oder durch die Tätigkeit des Vereins erhalten.

§4

Ebenso wenig darf jemand durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.